Wasserlexikon

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Trinkwasser
Für menschlichen Genuß und Gebrauch geeignetes Wasser, das bestimmte in Rechtsnormen festgelegte Anforderungen (DIN 2000 "Leitsätze für die zentrale Trinkwasserversorgung" und DIN 2001 "Leitsätze für die Einzel-Trinkwasserversorgung") erfüllen muß. Als wichtigstes und unersetzbares Lebensmittel wird es auch als "Lebensmittel Nr. 1" bezeichnet. Trinkwasser muß frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften besitzen. Es muß keimarm, appetitlich, farb- und geruchlos, kühl und geschmacklich einwandfrei sein. Darüberhinaus darf es nur einen geringen Gehalt an gelösten Stoffen aufweisen, keine unverhältnismäßigen Korrosionsschäden am Leitungsnetz hervorrufen und es sollte in genügender Menge mit ausreichendem Druck zur Verfügung stehen. 98 % der Bürger Deutschlands erhalten Trinkwasser über die öffentliche Wasserversorgung.


 
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