Für menschlichen Genuß und Gebrauch geeignetes
Wasser, das bestimmte in Rechtsnormen festgelegte Anforderungen (DIN 2000 "Leitsätze für die zentrale
Trinkwasserversorgung" und DIN 2001 "Leitsätze für die Einzel-Trinkwasserversorgung") erfüllen muß. Als wichtigstes und unersetzbares Lebensmittel wird es auch als "Lebensmittel Nr. 1" bezeichnet. Trinkwasser muß frei von
Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften besitzen. Es muß keimarm, appetitlich, farb- und geruchlos, kühl und geschmacklich einwandfrei sein. Darüberhinaus darf es nur einen geringen Gehalt an gelösten Stoffen aufweisen, keine unverhältnismäßigen
Korrosionsschäden am
Leitungsnetz hervorrufen und es sollte in genügender Menge mit ausreichendem
Druck zur Verfügung stehen. 98 % der Bürger Deutschlands erhalten Trinkwasser über die öffentliche
Wasserversorgung.