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Mineralwasser

Mineralwasser wird in Deutschland in der Mineralwasserverordung definiert und unterscheidet sich von Trinkwasser, welches in der Trinkwasserverordnung bestimmt ist. Natürliches Mineralwasser muss die folgenden Merkmale erfüllen:

1. Mineralwasser kommt  aus Wasservorkommen, welche sich unter der Erdoberfläche befinden und  vor Verunreinigungen geschützt sind und Mineralwasser wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen;
2. die Zusammensetzung,  Temperatur und übrigen wesentlichen Merkmale von Mineralwasser bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; sie werden durch Schwankungen in der Quellschüttung (das aus der Quelle fließende Wasservolumen pro Zeit [l/s]) nicht verändert.
3. Mineralwasser ist von ursprünglicher Reinheit und durch den Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen gekennzeichnet, zudem kann bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen unterstützen;

Zur amtlichen Anerkennung:

Nur wenn es amtlich anerkannt ist, darf natürliches Mineralwasser gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Eine amtliche Anerkennung setzt voraus, daß die drei oben angegebenen Merkmale bzw. Anforderungen erfüllt sind und eine Überprüfung mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren erfolgt ist, und zwar unter

1.    mikrobiologischen und hygienischen,
2.    geologischen und hydrologischen,
3.    physikalischen, physikalisch-chemischen und chemischen Gesichtspunkten, sowie
4.    bei Wässern, welche weniger als 1.000 Milligramm gelöste Mineralstoffe oder welche weniger als 250 Milligramm freies Kohlendioxid pro ein Liter aufweisen,  noch zusätzlich unter ernährungsphysiologischen oder sonstigen Gesichtspunkten. Die amtliche Anerkennung muss beantragt werden.

 

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